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Straßenverkehrsrecht
 
Wenn es "geknallt" hat, ist die Gesundheit erst einmal am wichtigsten. Doch dann geht es an die Regulierung der Unfallschäden.
Viele Versicherungen bieten dem Unfallgegner sehr schnell ein kostenloses Schadensmanagement an. Aber sind diese Angebote wirklich so gut wie die Versicherer es versprechen, oder verfolgen sie damit nicht doch in erster Linie eigene Interessen?
Haftungsfragen sind in der Realität oftmals wesentlich schwieriger und dogmatischer als angenommen. Auch das Feld der möglichen Ansprüche nach einem Unfall ist nicht leicht zu überblicken. Was, wenn Spätfolgen bleiben und eine Haushaltshilfe notwendig wird? Was, wenn eine Behinderung eintritt?
Aber auch wenn es nicht ganz so schlimm kommt: verzichten Sie nicht auf anwaltlichen Rat! Die Versicherungen informieren die Geschädigten oftmals nicht über alle denkbaren Ansprüche wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld und Mietwagenkosten. Die eigenen Anwaltskosten gehören zum Unfallschaden und müssen bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich von der gegenerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Herr Rechtsanwalt Hillenbrand berät Sie umfassend im Hinblick auf Unfallregulierung, Führerschein, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Er hat sich schon während seiner Ausbildung intensiv mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt und entsprechend spezialisiert. |
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