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Unternehmen und IT















Der Schlüssel zum erfolgreichen Einsatz moderner Informationstechnologien in kleineren und größeren Unternehmen ist in rechtlicher Sicht das, was man unter dem Begriff „IT-Compliance“ zusammenfasst.

Gemeint ist damit die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, die den Schutz von Unternehmens- und Kundendaten, die Sicherheit der IT-Systeme, die Beachtung von geistigen Eigentumsrechten (Lizenzrecht) und ein geeignetes Risikomanagement betreffen.

Sie ist nicht zuletzt auch deshalb wichtig, weil Verstöße zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und unter Umständen sogar zur persönlichen Haftbarmachung von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführer(innen) führen können. Bei unzureichendem Schutz von Kundendaten droht zudem ein beachtlicher Imageschaden.

Online-Handel birgt die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen, wenn die Fülle einschlägiger Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Für Entwickler sind Vertragsgestaltungen, die ausreichenden Schutz für ihr geistiges Eigentum bieten, unerlässlich.

Als Fuldaer Anwaltskanzlei, die insbesondere auf dem Bereich des Informationstechnologierechts tätig ist, bieten wir eine speziell auf die Bedürfnisse kleiner bis großer Unternehmen zugeschnittene Rechtsberatung an. Wir betreuen und vertreten Sie insbesondere in Bezug auf:

  • Risikoanalyse/Riskmanagement

  • IT Compliance

  • Lizenzvertragsrecht und Lizenzmanagement

  • Datenschutzrecht

  • Vertragsrecht/Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Internetpräsenz und Internethandel

  • IT-Sicherheit

  • Wettbewerbsrecht

  • Markenrecht

  • Urheberrecht

  • Domainrecht
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